Eingeschränkte Gewerbenutzung

Die eingeschränkte Gewerbenutzung erlaubt bestimmtegewerbliche Aktivitäten in Wohngebieten, solange sie die Wohnqualität nichtbeeinträchtigen. Beispiele sind kleine Büros oder Praxen. Wenn Sie zum Beispielin Ihrem Bungalow ein kleines Homeoffice betreiben möchten, fällt dies unterdie eingeschränkte Gewerbenutzung – ideal für Freiberufler und Selbstständige.

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Zuschüsse für energieeffizientes Bauen